Allgemeines


                  

1. Der RSC Strausberg ist eine Abteilung des Kultur- und Sportclubs Strausberg. Wir treten sowohl im Internet, als auch bei Instagram auf.


2. Kontakt

Kontaktiert uns gern per E-Mail unter rsc-strausberg@web.de oder telefonisch:

- Abteilungsleiter Matthias Behr Tel. 0162-2360441

- Sportwart Matthias Spitzbarth Tel. 0173-2819970

 

 

3. Mitglieder

Mitglied kann jeder Radsportinteressierte (männl./weibl.) werden, er sollte jedoch mindestens 6 Jahre alt sein.

Kinder und Jugendliche können vor dem Beitritt ein vierwöchiges, kostenloses Probetraining absolvieren. Informiere dich gern in der Navigation unter „Probetraining“ und lade das passende Dokument im Punkt „Dokumente“ herunter.

 

4. Mitgliederaufnahme

Zur Aufnahme in den 1.RSC ist ein Aufnahmeantrag auszufüllen und an einen Trainer oder ein Leitungsmitglied zu übergeben. Das Formular kann im Menüpunkt „Dokumente“  unter " Aufnahmeantrag" abgerufen werden.

 

5. Mitgliederausweis

Ein Mitgliederausweis ist im KSC nicht vorgesehen. Wettkampfsportlich aktive Mitglieder weisen sich durch Lösung einer notwendigen Lizenz beim Brandenburgischen Radsportverband aus. Alle anderen Mitglieder können beim 1.RSC eine Bescheinigung der Mitgliedschaft anfordern.

 

6. Mitgliederbeiträge

Die jeweils gültigen Mitgliederbeiträge können der Beitragsordnung unter „Dokumente“ entnommen werden. 

Die Beiträge werden ausschließlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Der Jahresbetrag für ein Leihrad wird jährlich zum 1. April eingezogen.

 

7. Radsportbekleidung

Für das Training und die Wettkämpfe ist spezielle Radsportbekleidung durch die Sportler zu erwerben. Im Fachhandel oder am vereinseigenen Second Hand - Ständer funktioniert das problemlos.

 

8. Vereinswechsel

Sollte ein Vereinswechsel gewünscht werden, so ist das mit einem, der unter Pkt.1 genannten, Sportfreunde abzusprechen. Ein Vereinswechsel erfordert ein spezielles Prozedere.

 

9. Vereinsaustritt

Ein eventueller Austritt aus den Verein muss schriftlich erfolgen.

Gemäß der Satzung wird dieser mit dreimonatiger Frist zum Ende des Quartals wirksam.